Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand 1.
Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Gastspielvertrag mit
dem sich der Auftragnehmer (AN) verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zum
oben angegebenen Zeitpunkt für den oben vorgesehenen Zeitraum eine
Beschallungs -und Lichtanlage mit Zubehör und Bedienungspersonal, im Vertraglich festgelegten Umfang, gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber diese Leistung des
Vermieters abzunehmen und diese, wie vereinbart zu vergüten.
2. Leistungen des Auftragnehmers (AN)
Der Auftragnehmer übernimmt den Transport der Beschallungs -und Lichtanlage und beginnt zu dem angegebenen Zeitpunkt mit dem Aufbau
der Anlage. Die Zusammenstellung der Anlage wird allein durch den
Auftragnehmer vorgenommen, der diese an der Raumgröße und dem
Publikum ausrichtet.
Die Disposition und die Regie der Veranstaltung obliegt ebenso, wie der Stiel
und die Art der Darbietung, die dem Auftraggeber bekannt gemacht worden
sind, allein dem Auftragnehmer.
Der Abbau der Anlage erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung
durch den Auftragnehmer.
Zusätzliche Leistungen, werden vom Auftragnehmer gegen zusätzliches
Entgeld zur Verfügung gestellt.
3. Leistungen des Auftraggebers (AG)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den
Veranstaltungsort zu dem oben angegebenen Zeitpunkt des Beginns des
Aufbau zugänglich zu machen.
Für den Aufbau der Beschallungs -und Lichtanlage werden durch den
Auftraggeber 4 x 2 m Platz sowie zwei von einander getrennte Stromkreise,
mit einer Absicherung von mind. 16 A unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Es sollte eine angemessene Umkleidemöglichkeit für das Personal des
Auftragnehmers vorhanden sein.
Während der Veranstaltung übernimmt der Auftraggeber die Kosten für die
Bewirtung (Essen und Getränke für bis zu 2 Personen) des vom
Auftragnehmer eingesetzten Personals.
Der Auftraggeber/Veranstalter verpflichtet sich ausdrücklich eventuell anfallende Vergnügungssteuern, und/oder, Gema-Gebühren (auch für die eingesetzten und überspielten oder digitalen Tonträger) in voller Höhe zu übernehmen. Bei privaten Veranstaltungen ist keine Gema-Anmeldung erforderlich!
Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer bei Überschreiten der o.a.
Veranstaltungsdauer in beiderseitigem Einvernehmen das Ende der
Veranstaltung mit.
Dieses muß jedoch spätestens 30 Minuten vor dem festgelegten
Veranstaltungsende erfolgen.
4.Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für den Erfolg der
Darbietung bei dem Publikum des Auftraggebers.
Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber - gleich aus
welchem Rechtsgrund - ist, mit Ausnahme der Verletzung wesendlicher
Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals.
Von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sind solche
Umstände, die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber übernimmt während der gesamten Veranstaltungsdauer
(vereinbarte Veranstaltungsdauer zzgl. des überschreitenden Zeitraumes
und der Auf -und Abbauzeit) die Haftung für die Sicherheit des vom
Auftragnehmer am Veranstaltungsort eingesetzten Personals und der
eingebrachten Anlagen und Tonträger des Auftragnehmers.
5. Vergütung
Hinsichtlich der Vergütung wird zwischen der Grundgage, für die
vereinbarte Veranstaltungsdauer, der Stundengage, für den die
vereinbarte Veranstaltungsdauer überschreitenden Zeitraum, der Pauschale
für die An -und Abfahrzeit sowie der Bezahlung für die vom Auftraggeber
zusätzlich gemieteten Leistungen unterschieden.
Dies gilt nicht bei Pauschal-Gagen, die mit dem Auftraggeber
vereinbart wurden. Voraussetzung hierfür ist, die festgelegte und auch eingehaltene Spielzeit wird nicht überschritten!
Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, die vereinbarten Geldleistungen/Gagen nach Ende der Veranstaltung, in bar an den
Auftragnehmer zu entrichten.
Nur nach gesonderter Absprache vor der Veranstaltung,
ist eine Überweisung möglich!
Auf allen Rechnungen enthält der ausgewiesene Betrag die gesetzliche 19% MwSt.
Die Zahlungspflicht der Gesamtvergütung bleibt unberührt von dem Erfolg
der Auftragnehmer beim Publikum des Auftraggebers.
6. Rücktritt und Verhinderung
Das Rücktrittsverlangen hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form
Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels.
Bei einem Rücktritt durch den Auftragnehmer nach dem angegebenen
Rücktrittsdatum, verpflichtet sich dieser für einen angemessen Ersatz zu den
gleichen Konditionen zu sorgen.
Die Firma Moonlight DJ & Eventmanagement agiert mit 5 internen Top DJ`s,
und behält sich vor, welcher DJ zu welcher Veranstaltung eingesetzt wird!
Ausgenommen der Kunde wünscht einen ausgewählten DJ, dies muss im Auftrag unter dem Punkt: "DJ-Service" namentlich vermerkt sein!
Im Falle des Rücktritts durch die Absage des Auftraggebers bis 30 Tage vor
der Veranstaltung oder aus einem anderen, vom Auftraggeber zu
vertretenden Grund, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden,
eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 25% der vereinbarten Gage dem
Auftragnehmer binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das
Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Bei absage bis 7 Tage vor der
Veranstaltung sind 50% , der vereinbarten Gage dem Auftragnehmer
binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto
des Auftragnehmers zu überweisen.
7. Schlußbestimmungen
Der Auftraggeber akzeptiert durch Unterzeichnung des Auftrages oder durch Zusage per e-Mail die allgemeinen Geschäftsbedingungen,und gibt sich
zusätzlich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Namen des
Auftraggebers (z.B. Verein,Kneipen,Hotels,Restaurants usw.)
für seine Referenzen verwendet.
Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen
der Schriftform und die Abzeichnung durch den Auftragnehmer.
Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsungültig sein oder werden,
so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt.
Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem
Vertrag ist für beide Vertragspartner Montabaur.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen / Liefer -und Leistungsbedingungen
des Auftragnehmers sind bindender Bestandteil dieses Vertrages.
Der Vertrag tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft.